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LSG Bayern, 12.12.2001 - L 17 U 339/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ; Augenverletzung bei Arbeitsunfall, wenn Sehleistung zuvor schon erheblich verringert war
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 24.05.2000 - S 5 U 388/98
- LSG Bayern, 12.12.2001 - L 17 U 339/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 74/99
Anwaltshaftung: Umfang der Sachverhaltsaufklärungs- und Beratungspflicht bei …
Auszug aus LSG Bayern, 12.12.2001 - L 17 U 339/00
In der mündlichen Verhandlung vom 24.05.2000 wurden die Streitsachen S 5 U 388/98 und S 5 U 74/99 (Klage wegen Gewährung von beruflicher Rehabilitation) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Akten der Beklagten, der Gerichtsakten erster und zweiter Instanz sowie der Archivakte des SG Würzburg (S 5 U 74/99) Bezug genommen.
- BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54
Versorgungsanspruch wegen
Auszug aus LSG Bayern, 12.12.2001 - L 17 U 339/00
Ein ursächlicher Zusammenhang liegt nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsbegriff nur dann vor, wenn das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127, 129; Bereiter-Hahn/Schiecke/Mehrtens, Ges.Unfallvers., 4.Aufl, Anm 3, 3.4 zu § 548 RVO). - BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73
Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige …
Auszug aus LSG Bayern, 12.12.2001 - L 17 U 339/00
Ein ursächlicher Zusammenhang liegt nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsbegriff nur dann vor, wenn das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127, 129; Bereiter-Hahn/Schiecke/Mehrtens, Ges.Unfallvers., 4.Aufl, Anm 3, 3.4 zu § 548 RVO). - BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
Auszug aus LSG Bayern, 12.12.2001 - L 17 U 339/00
Ein ursächlicher Zusammenhang liegt nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsbegriff nur dann vor, wenn das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127, 129; Bereiter-Hahn/Schiecke/Mehrtens, Ges.Unfallvers., 4.Aufl, Anm 3, 3.4 zu § 548 RVO).